Unsere Leistung für Sie

Krankengymnastik am Gerät (KGG)

In der Krankengymnastik am Gerät unterstützen wir Sie dabei, nach Verletzungen, Operationen oder bei anhaltenden Beschwerden wieder Kraft, Stabilität und Belastbarkeit aufzubauen. Ziel ist es, Ihren Körper schrittweise zu stärken und Bewegung sicher und kontrolliert in Ihren Alltag zu integrieren.

Was ist Krankengymnastik am Gerät (KGG)?

Nach einem ausführlichen Erstbefund erstellen wir ein individuelles Trainingskonzept, das sich an Ihrem aktuellen Zustand orientiert. In Phase 1 erfolgt die Behandlung bei Physio360, Im Thal 21a. Diese frühe Behandlungsphase ist auf Stabilisierung, gezielten Kraftaufbau und Bewegungskontrolle ausgerichtet. Die Therapie findet in der Regel im Einzelsetting statt und wird durch ein individuell abgestimmtes Heimübungsprogramm ergänzt.

Sobald Ihr Körper belastbarer ist, beginnt Phase 2. In dieser weiterführenden Phase begleiten wir Sie bei Physio360 AKTIV, Grube 21. Hier trainieren Sie an einem hochmodernen Ganzkörper-Gerätezirkel, der alle wichtigen Muskelgruppen effizient und gelenkschonend anspricht. Das Training wird betreut und individuell angepasst, um Kraft, Ausdauer und Bewegungsqualität langfristig zu verbessern und Rückfällen vorzubeugen.

Wann ist Krankengymnastik am Gerät (KGG) sinnvoll?

Die Krankengymnastik am Gerät ist Teil unseres ganzheitlichen Therapiekonzepts. Sie verbindet medizinische Trainingstherapie, funktionelle Bewegung und aktive Eigenverantwortung – mit dem Ziel, dass Sie Ihren Alltag und sportliche Aktivitäten wieder sicher, selbstständig und dauerhaft beschwerdearm meistern können.

Hauptbehandlungstisch in moderner Physiotherapiepraxis in Penzberg.

Kosten & Verordnung

Für viele unserer Therapien (z. B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Massage) übernimmt – bei medizinischer Notwendigkeit – Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Privatversicherte oder Selbstzahler können die Behandlung auch ohne Verordnung wahrnehmen – die Abrechnung erfolgt dann privat oder über Ihre Versicherung. Bei gesetzlich Versicherten fällt meist eine Zuzahlung in Höhe von ca. 10 % der Kosten plus einmalig 10 € pro Verordnung an.