Unsere Leistung für Sie

Beckenbodentherapie – Schwerpunkt Prostata

Veränderungen im Beckenboden, zum Beispiel nach einer Prostataoperation, können vieles aus dem Gleichgewicht bringen. Situationen, die früher selbstverständlich waren, fühlen sich plötzlich unsicher an. Der eigene Körper reagiert anders, und das kann verunsichern oder belasten. Wichtig ist: Sie müssen damit nicht alleine zurechtkommen.

Was ist Beckenbodentherapie – Schwerpunkt Prostata?

In der Beckenbodentherapie nehmen wir uns Zeit für Sie und Ihre Situation. Nach einem ausführlichen Erstbefund sprechen wir offen und in geschützter Atmosphäre über Ihre Beschwerden, Fragen und Ziele. Die Therapie wird individuell auf Sie abgestimmt – in Ihrem Tempo und mit Rücksicht auf das, was für Sie im Moment möglich ist.

Ein zentraler Bestandteil der Behandlung sind gezielte Beckenbodenübungen. Dabei lernen Sie, Ihren Beckenboden bewusst wahrzunehmen und ihn im Alltag gezielt einzusetzen – zum Beispiel beim Aufstehen, Gehen oder in belastenden Situationen. Es geht nicht um „Kraft um jeden Preis“, sondern um Kontrolle, Koordination und Sicherheit.

Wann ist Beckenbodentherapie – Schwerpunkt Prostata sinnvoll?

Wenn Inkontinenz besteht oder die Muskelansteuerung erschwert ist, kann zusätzlich eine Elektrotherapie eingesetzt werden. Diese unterstützt den Beckenboden dabei, wieder besser zu reagieren und aktiv zu werden. Die Anwendung erfolgt schonend, gut erklärt und nur dann, wenn sie für Sie sinnvoll ist.

Ziel der Beckenbodentherapie ist es, dass Sie Schritt für Schritt wieder mehr Kontrolle, Sicherheit und Vertrauen in Ihren Körper gewinnen – damit der Alltag wieder planbarer und entspannter wird.

Hauptbehandlungstisch in moderner Physiotherapiepraxis in Penzberg.

Kosten & Verordnung

Für viele unserer Therapien (z. B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Massage) übernimmt – bei medizinischer Notwendigkeit – Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Privatversicherte oder Selbstzahler können die Behandlung auch ohne Verordnung wahrnehmen – die Abrechnung erfolgt dann privat oder über Ihre Versicherung. Bei gesetzlich Versicherten fällt meist eine Zuzahlung in Höhe von ca. 10 % der Kosten plus einmalig 10 € pro Verordnung an.