Unsere Leistung für Sie

ZNS-Behandlung (Neurologische Therapie)

Wenn sich das Leben plötzlich verändert, braucht es Halt, Zeit und einen verlässlichen Weg. Für viele Betroffene fühlt es sich an, als wäre die Welt von einem Moment auf den anderen stehen geblieben. Nichts ist mehr so, wie es einmal war. Bewegungen fühlen sich unsicher an, das Gleichgewicht fehlt und selbst einfache Abläufe im Alltag müssen neu erlernt werden.

Was ist ZNS-Behandlung (Neurologische Therapie)?

In der neurologischen Therapie steht für uns der Rumpf als zentrales Element der Bewegung im Vordergrund. Eine gute Rumpfstabilität ist die Grundlage für Sitzen, Aufrichten, Stehen und Gehen. Erst wenn der Rumpf ausreichend Kontrolle und Halt bietet, können die Beine wieder gezielt eingesetzt und Bewegungen sicher übertragen werden.

Die ZNS-Behandlung ist in der Regel ein langfristiger Prozess. Deshalb ist uns ein Kennenlerntermin besonders wichtig. In diesem ersten Termin nehmen wir uns Zeit, Ihre aktuelle Situation, Ihre Möglichkeiten und Ihre persönlichen Ziele kennenzulernen – und gemeinsam zu prüfen, ob wir diesen Weg zusammen gehen möchten.

Nach einem ausführlichen Erstbefund erarbeiten wir gemeinsam realistische Nah- und Fernziele. Diese können vom stabilen Sitzen über das sichere Aufstehen bis hin zu mehr Kontrolle beim Gehen und bei alltäglichen Bewegungen reichen. Wir begleiten dabei sowohl stark als auch leicht betroffene Patientinnen und Patienten.

Wann ist ZNS-Behandlung (Neurologische Therapie) sinnvoll?

In der Therapie arbeiten wir mit gezielter Bewegungsanbahnung, Führung und Wiederholung. Das zentrale Nervensystem kann lernen und sich anpassen – Schritt für Schritt. Kleine Fortschritte sind dabei oft entscheidend und verdienen Aufmerksamkeit.
Unser Ziel ist es, Ihnen wieder mehr Stabilität, Sicherheit und Vertrauen in Ihren Körper zu geben, damit Bewegung im Alltag wieder möglich und verlässlicher wird.

Hauptbehandlungstisch in moderner Physiotherapiepraxis in Penzberg.

Kosten & Verordnung

Für viele unserer Therapien (z. B. Manuelle Therapie, Krankengymnastik, Lymphdrainage oder Massage) übernimmt – bei medizinischer Notwendigkeit – Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Dafür benötigen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung. Privatversicherte oder Selbstzahler können die Behandlung auch ohne Verordnung wahrnehmen – die Abrechnung erfolgt dann privat oder über Ihre Versicherung. Bei gesetzlich Versicherten fällt meist eine Zuzahlung in Höhe von ca. 10 % der Kosten plus einmalig 10 € pro Verordnung an.